Unterhalt von den Eltern auch für Ü18-Azubis
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„Du bist jetzt 18 und in der Ausbildung, also kannst du selbst für dich sorgen.“ Kommt dir dieser Satz bekannt vor? Dass du ab der Volljährigkeit komplett auf dich allein gestellt bist stimmt nicht ganz, denn Eltern sind auch gegenüber ihren erwachsenen Kindern unterhaltspflichtig – so lange, bis die erste Ausbildung abgeschlossen ist.
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Dana
Dana lebt in Köln, hat „irgendwas mit Medien“ studiert und ist ständig in Sachen Text unterwegs – ob beim Konzert für die Nachlese, in der Bibliothek für ihre Doktorarbeit oder für euch in der TAKE! Redaktion.
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