Gesetzliche Bestimmungen – was du über Studenten-WGs wissen solltest


Es gibt viele Gründe für eine WG: der finanzielle Aspekt, überfüllte Wohnheime und zu hohe Mieten für kleine Wohnungen. Viele Studierende suchen daher ein bezahlbares Zimmer in einer WG, in der sich dann Bad, Küche und Wohnzimmer geteilt werden.

Studenten-WG – Gesetz ist Gesetz

Eine WG ist juristisch gesehen eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR) gemäß § 705 BGB. Das heißt, dass alle Mitglieder mir ihrem gesamten Privatvermögen für die Gesellschaft haften. Alle Bewohner der WG haften für die Mietzahlungen als Gesamtschuldner. Eine Wohngemeinschaft ist also ein Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen, die zum Zweck des gemeinsamen Wohnens zusammen kommen. Grundsätzliche darf eine WG so viele Mitbewohner haben, wie Schlafzimmer vorhanden sind.

Wer zahlt die Miete bei einer Studenten-WG?

Wer die Miete zahlt hängt davon ab, wer den Mietvertrag unterschrieben hat. Gibt es einen Hauptmieter, dann haftet er/sie alleine gegenüber dem Vermieter für die Mietzahlung. Falls alle Mitglieder unterschrieben haben, dann haben sie sich zur gemeinsamen Mietzahlung verpflichtet. Aber hier gilt Vorsicht: jeder Bewohner haftet gesamtschuldnerisch für die Miete!

Wenn ein Student aus der WG ausziehen möchte

Falls es einen Hauptmieter gibt und ein Untermieter ausziehen möchte, muss dieser nur gegenüber dem Hauptmieter kündigen. Dieser kann dann in Absprache mit dem Vermieter einen neuen Untermieter für das freigewordene Zimmer suchen. Grundsätzliche ist es ratsam alles in Absprache mit dem Vermieter zu klären.

 


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Miriam Scheibling

Miriam

Miriam ist 23 und studiert Technikjournalismus/PR an der Hochschule Bonn/Rhein-Sieg. Sie wohnt in Siegburg und arbeitet auch dort neben dem Studium als studentische Aushilfe in der Agentur für Kommunikation, Schaab PR. Mit Lesen, Kunst, Kultur und Kulinarischem verbringt sie gerne ihre Freizeit.